
Info vom Gesetzgeber:
Gemäß §5 der Arbeitsstättenverordnung sind geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den nichtrauchenden Teil der Belegschaft vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle,
ob die betreffenden Mitarbeiter in Fertigungshallen
oder Büroräumen arbeiten.



Die hier gezeigten Pavillons verstehen sich als Ausführungsbeispiele. Grundsätzlich gilt für alle ORION-Überdachungen, daß diese als Bausysteme konstruiert wurden und somit modular, den individuellen Vorstellungen des Kunden entsprechend, konfiguriert werden können.
Sprechen Sie uns an, wir sitzen nur einen Telefonhörer weit entfernt!

Die passenden Ascher für drinnen & draußen zur Wand- und Stützenbefestigung
finden sie auf der Seite: Ascher
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